Arbeitskräfte mit Behinderung, die stellen sich viele Menschen nur in der Behindertenwerkstatt vor. Ein großer Teil der Gesellschaft geht davon aus, dass Menschen mit einer Behinderung „automatisch“ Sozialleistungen erhalten und nicht arbeiten können oder möchten. Dabei gibt es viele Möglichkeiten die Vision der Inklusion viel stärker in die Betriebe zu tragen und zu unterstützen.

Unternehmer können Gelder für Umbaumaßnahmen beantragen. Außerdem können die Arbeitsagenturen für Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung eine Arbeitsassistenz finanzieren: eine Person, die Mitarbeiter mit Behinderung im Arbeitsalltag unterstützt.

Viele Arbeitgeber wissen nichts über die Fördermöglichkeiten, die ihnen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung zustehen. Das sei gerade vor dem Hintergrund der steigenden Beschäftigungspflicht kleinerer Betriebe problematisch, so Christina Marx von der Aktion Mensch. Ein Plus von rund 4.000 Betrieben habe im vergangenen Jahr ihre Belegschaft so vergrößert, dass sie nun eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen, wenn unter ihren Mitarbeitern zu wenige Schwerbehinderte sind.

Gerade den kleineren Betrieben fehle oft das Wissen, wie viel möglich ist: Die Agentur für Arbeit kann zum Beispiel eine Probebeschäftigung unterstützen und dafür 100 Prozent der Lohnkosten zahlen. Eingliederungszuschüsse können je nach Alter des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin bis zu 96 Monate übernommen werden. Außerdem werden Umbaumaßnahmen und Arbeitsausstattungen, wie zum Beispiel Software für sehbehinderte Arbeitnehmer*innen oder spezielle Büromöbel, von der Arbeitsagentur bezahlt, wenn der Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt wird.

Bedenken haben viele Arbeitgeber wegen der zusätzlichen Arbeitnehmerrechte: Schwerbehinderte Angestellte dürfen bei einer Vollzeitstelle fünf Tage zusätzlich Urlaub nehmen (bei Teilzeitarbeit anteilig weniger) und Mehrarbeit über die Grenze einer Vollzeitbeschäftigung hinaus ablehnen. Besonders der erweiterte Kündigungsschutz macht ihnen Sorgen – unbegründet: In der Probezeit, und noch danach, darf auch behinderten Arbeitnehmern gekündigt werden. Das örtliche Integrationsamt muss der Kündigung zustimmen, doch laut Aktion Mensch erfolgt in zwei Dritteln der Fälle diese Zustimmung auch.

Für uns als externe Personalabteilung und Personalvermittler ist es ein wichtiges Anliegen, die Betriebe über diese Zusammenhänge aufzuklären und die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.